Landverpachtung

Geschäftsbedingungen:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverpachtung bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit obiger Angaben wird trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen.

Der Pächter zahlt zuzsätzlich zur Pacht eine Hebegebühr in Höhe von 4% des Pachtzinses zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Weiter trägt der Pächter die Kosten der Vertragsanfertigung.